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Montag, 16. April 2012

Arno C. Schmetjen: Facetten

Niedersächsischer Justizminister eröffnet Ausstellung im Landgericht Stade
STADE. Im Gebäude des Amts- und Landgerichts Stade wird erstmals in seiner mehr als einhundertjährigen Geschichte eine Kunstausstellung von Rang durchgeführt. Gezeigt wird unter dem Ausstellungstitel „Facetten" ein Überblick über das Werk von Arno Christian Schmetjen aus den letzten 28 Jahren seines künstlerischen Wirkens.

„Mit der Werkschau des im Raum Stade geborenen und national insbesondere in Berlin und Brandenburg, wie auch auf internationalem Parkett erfolgreich tätigen Künstlers Arno C. Schmetjen werden der Öffentlichkeit im Landgerichtsgebäude in Stade erstmals Kunstwerke von außergewöhnlicher Qualität gezeigt. Die niedersächsische Justiz zeigt sich einmal mehr bürgernah und gewährt einen Einblick in eine weitere Facette ihres Tuns und bestätigt damit ihre Innovationsfreude und Offenheit gegenüber der Gesellschaft. Ich freue mich heute diese außergewöhnliche Ausstellung eröffnen zu dürfen", sagte der Niedersächsische Justizminister bei der feierlichen Veranstaltung.

Die Werkschau von Arno C. Schmetjen bietet mit weit über einhundert Arbeiten einen in diesem Facettenreichtum bisher noch nie gezeigten Überblick aus dem Oeuvre des Künstlers. Die Ausstellung dokumentiert die Vielschichtigkeit des Künstlers und reicht von feinsinnigen, zurückhaltenden Zeichnungen und Collagen bis zu geradezu brachial bearbeiteten Großformaten.

Nach über zehnjähriger Schaffensperiode in Berlin/Brandenburg und Frankreich kehrte der aus dem Landkreis Stade stammende Künstler Arno C. Schmetjen im Jahr 2010 in seine niedersächsische Heimat zurück. In den vergangenen zwei Jahren begeisterten seine Arbeiten Ausstellungsbesucher u. a. im Niedersächsischen Kulturministerium, im CFK Forschungszentrum Nord sowie dem Kunstmuseum Kalkar. Im Winter 2011 wurden seine Druckgrafiken auf der Druckgrafikmesse in New York gezeigt. In den kommenden Monaten werden seine Arbeiten im Marschtorzwinger Buxtehude und im Celler Schloss präsentiert und der Künstler vertritt ebenfalls die Hansestadt Stade auf den in diesem Sommer stattfindenden HanseArtWorks in Lüneburg, wo die Darstellung seiner Werke von einer unabhängigen Jury ausgewählt wurden.

Pressemitteilung 16.04.2012, Nds. Justizministerium

Freitag, 13. April 2012

Busemann: „Aufnahme des Tatbestandes Stalking in das StGB war richtig und wichtig“

HANNOVER. Aus Anlass des Verfahrens vor dem Landgericht Hildesheim, das heute entschied, eine 41-jährige Stalkerin in der Psychiatrie unterzubringen, bis von ihr keine Gefahr mehr ausgehe, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann: „Es war richtig im Jahr 2007 den Tatbestand des Stalking in das Strafgesetzbuch (§ 238 StGB) aufzunehmen. In Niedersachsen kommt es seitdem jährlich zu etwa 2500 angezeigten Fällen. Die relativ geringe Zahl von bis zu 100 Aburteilungen kommt dadurch zustande, dass viele Stalking-Fälle bei Verfahren und gegebenenfalls Verurteilungen z.B. wegen schwerer Delikte mit einhergehen oder auch eingestellt werden."

Busemann wies darauf hin, dass im Feld der häuslichen Gewalt das Phänomen der Nachstellung, des sog. „Stalking" besonders ausgeprägt sei. Nach verschiedenen Untersuchungen sind etwa zwei Drittel der erfassten Fälle von „Stalking" diesem Bereich, insbesondere in Beziehungs- oder Trennungssituationen der Partner, zuzuordnen. Da sich gerade diese Verfahren als besonders eskalationsträchtig bis hin zur versuchten oder vollendeten Partnertötung erweisen, bedürfen sie in der Bearbeitung besonderer Sorgfalt.

Busemann sieht hier die Notwendigkeit, verstärkt präventiv tätig zu werden. „Eine Aufstockung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten scheint mir der richtige Weg zu sein, um den Betroffenen bereits im Anfangsstadium durch Hilfestellungen Auswege aus ihrer Situation aufzuzeigen und so einer möglichen Eskalation im Vorfeld zu begegnen", so Busemann weiter.

Hierfür wurde ein interdisziplinäres Fallmanagement zur Deeskalation bei häuslicher Gewalt und Stalking entwickelt, das - in 2012 veröffentlicht - nunmehr in der Praxis erprobt werden muss. Die Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten für häusliche Gewalt bei den Staatsanwaltschaften sind in die Arbeit mit dem Fallmanagement unmittelbar eingebunden.

Pressemitteilung 13.04.2012, Nds. Justizministerium

Dienstag, 10. April 2012

Busemann: „Ich bleibe bei unserer restriktiven Handhabung, die Sicherheit der Bürger geht vor“

HANNOVER. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann lehnt das Vorhaben von zehn Bundesländern, schon frühzeitig umfangreiche Lockerungen im Strafvollzug für Lebenslängliche zu ermöglichen, ab. „Ich bleibe bei unserer restriktiven Handhabung, die Sicherheit der Bürger geht vor", sagte Busemann heute (Dienstag, 10.04.2012) in Hannover.

Zehn Bundesländer hatten sich im September über Lockerungen im Strafvollzug verständigt. Ein entsprechender Musterentwurf soll Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern sein.

Für zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Gefangene im geschlossenen Vollzug soll nach dem Musterentwurf eine Sperrfrist für die Gewährung von Langzeitausgang von 5 Jahren gelten. Die Regelung soll die 10-Jahres-Sperrfrist aus dem Strafvollzugsgesetz des Bundes für die Gewährung von Urlaub ersetzen.

Niedersachsen hat sich mit seinem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz von 2008 an den gesetzlichen Regelungen des Bundes orientiert und damit gute Erfahrungen gemacht. Der Schutz der Allgemeinheit und der Opferschutz haben so klar Vorrang vor etwaigen Lockerungen für die Täter.

„Für Niedersachsen können wir auf jeden Fall sagen, dass wir sehr verantwortungsvoll mit der Gewährung von Lockerungen umgehen, u.a. werden Lebenslängliche zuvor entweder im Prognosezentrum für den Niedersächsischen Justizvollzug oder von externen Psychiatern begutachtet. Seit 2006 hat kein Lebenslänglicher in Ausgang, Freigang oder Urlaub versagt", sagte Busemann abschließend.

Pressemitteilung 10.04.2012, Nds. Justizministerium