Freitag, 3. August 2012

Weitere Entscheidung zu Kundgebung in Bad Nenndorf

10. Kammer lehnt weiteren Eilantrag ab. Der Antragsteller, der eine Gegenveranstaltung zu dem “Trauermarsch” angemeldet hat, wendet sich gegen die Auflage, ein Megafon erst ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 zu verwenden, gegen die Auferlegung von Musikpausen sowie gegen die angekündigte Verlegung des Standortes für den Fall, dass der beabsichtigte Versammlungsortes nicht ausreicht, um alle [...]

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